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Abschnitt 1 - Allgemeines

  • § 1 Vorbereitungsdienst
  • § 2 Ziele der Ausbildung
  • § 3 Dauer der Ausbildung
  • § 4 Einstellungsbehörden, Ausbildungsbehörden, Dienstaufsicht
  • § 5 Nachteilsausgleich im Auswahlverfahren, bei Leistungstests und Prüfungen
  • § 6 Bewertung der Leistungen
  • § 7 Fernbleiben und Rücktritt von Leistungstests und Prüfungen
  • § 8 Täuschung und Ordnungsverstoß
  • § 9 Erholungsurlaub
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Zolldienst des Bundes (MntZollDVDV)

§ 1 Vorbereitungsdienst

Die Ausbildung und Prüfung nach dieser Verordnung ist der Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Zolldienst des Bundes.

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