(1) Der Abschlusslehrgang baut ergänzend und vertiefend auf den Lehrinhalten des Grundlehrgangs sowie auf den in der praktischen Ausbildung vermittelten Kenntnissen auf.

(2) Zusätzlich werden Kenntnisse vermittelt in den Lehrgebieten

    1. Aufklärungsschwerpunkte,

    2. Nachrichtenbearbeitung und Auswertung der Fernmeldeaufklärung,

    3. Nachrichtenbearbeitung und Auswertung der Elektronischen Aufklärung sowie

    4. technische Grundlagen.