Im Verwaltungslehrgang werden die Anwärterinnen und Anwärter mit den für ihre Arbeit einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Verwaltungsvorschriften vertraut gemacht. Die Kenntnis der allgemeinen Rechts- und Verwaltungsgrundlagen soll den Anwärterinnen und Anwärtern darüber hinaus auch bei der Wahrnehmung eigener Ansprüche aus ihrem Dienstverhältnis hilfreich sein. Außerdem werden theoretische und praktische Grundlagen der Informationstechnik vermittelt.