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2. Abschnitt - Einzelne Konsularische Aufgaben und Befugnisse

  • § 5 Hilfeleistung an einzelne
  • § 6 Hilfe in Katastrophenfällen
  • § 7 Hilfe für Gefangene
  • § 8 Antrag auf Beurkundung der Geburt oder des Todes eines Deutschen
  • § 9 Überführung Verstorbener und Nachlaßfürsorge
  • § 9a ...
  • § 10 Beurkundungen im allgemeinen
  • § 11 Besonderheiten für Verfügungen von Todes wegen
  • § 12 Entgegennahme von Erklärungen
  • § 13 Legalisation ausländischer öffentlicher Urkunden
  • § 14 Bestätigung der Echtheit inländischer öffentlicher Urkunden
  • § 15 Vernehmungen und Anhörungen
  • § 16 Zustellungen
  • § 17 Aufnahme von Verklarungen
Konsulargesetz
(Gesetz über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse - KonsG)

§ 7 Hilfe für Gefangene

Die Konsularbeamten sollen in ihrem Konsularbezirk deutsche Untersuchungs- und Strafgefangene auf deren Verlangen betreuen und ihnen insbesondere Rechtsschutz vermitteln.

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