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Abschnitt 1 - Leistungen zur beruflichen Rehabilitation

  • § 1 Allgemeine Bestimmungen
  • § 2 Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes und zur Förderung der Arbeitsaufnahme,
  • § 3 Klärung der beruflichen Eignung und Arbeitserprobung
  • § 4 Berufsvorbereitung
  • § 5 Berufliche Anpassung
  • § 6 Berufliche Weiterbildung
  • § 7 Berufliche Ausbildung
  • § 8 Berufliche Umschulung
  • § 9 Schulausbildung
  • § 10 Sonstige Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • § 11 Gründung und Erhaltung einer selbständigen Existenz
  • § 12 Gegenstand der Förderung
  • § 13 Dauer der Förderung
  • § 14 Berufsfördernde Maßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs des Bundesversorgungsgesetzes
  • § 15 Pauschalierte Abgeltung von Kosten
  • § 16 Unterhaltsbeihilfe
  • § 17 Förderungsmaßnahmen für Witwen, Witwer und hinterbliebene Lebenspartner
Verordnung zur Kriegsopferfürsorge (KFürsV)

§ 15 Pauschalierte Abgeltung von Kosten

Die Kosten im Sinne des § 33 Abs. 7 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch können durch Pauschbeträge abgegolten werden.

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