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Vierter Titel - Gesundheitliche Betreuung

  • § 32 Erstuntersuchung
  • § 33 Erste Nachuntersuchung
  • § 34 Weitere Nachuntersuchungen
  • § 35 Außerordentliche Nachuntersuchung
  • § 36 Ärztliche Untersuchungen und Wechsel des Arbeitgebers
  • § 37 Inhalt und Durchführung der ärztlichen Untersuchungen
  • § 38 Ergänzungsuntersuchung
  • § 39 Mitteilung, Bescheinigung
  • § 40 Bescheinigung mit Gefährdungsvermerk
  • § 41 Aufbewahren der ärztlichen Bescheinigungen
  • § 42 Eingreifen der Aufsichtsbehörde
  • § 43 Freistellung für Untersuchungen
  • § 44 Kosten der Untersuchungen
  • § 45 Gegenseitige Unterrichtung der Ärzte
  • § 46 Ermächtigungen
Jugendarbeitsschutzgesetz
(Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend - JArbSchG)

§ 44 Kosten der Untersuchungen

Die Kosten der Untersuchungen trägt das Land.

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