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Abschnitt 2 - Besteuerung des Anlegers eines Spezial-Investmentfonds

  • § 34 Spezial-Investmenterträge
  • § 35 Ausgeschüttete Erträge und Ausschüttungsreihenfolge
  • § 36 Ausschüttungsgleiche Erträge
  • § 37 Ermittlung der Einkünfte
  • § 38 Vereinnahmung und Verausgabung
  • § 39 Werbungskosten, Abzug der Direktkosten
  • § 40 Abzug der Allgemeinkosten
  • § 41 Verlustverrechnung
  • § 42 Steuerbefreiung von Beteiligungseinkünften und inländischen Immobilienerträgen
  • § 43 Steuerbefreiung aufgrund von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, der Hinzurechnungsbesteuerung und der Teilfreistellung
  • § 44 Anteilige Abzüge aufgrund einer Steuerbefreiung
  • § 45 Gewerbesteuer bei Spezial-Investmenterträgen
  • § 46 Zinsschranke
  • § 47 Anrechnung und Abzug von ausländischer Steuer
  • § 48 Fonds-Aktiengewinn, Fonds-Abkommensgewinn, Fonds-Teilfreistellungsgewinn
  • § 49 Veräußerung von Spezial-Investmentanteilen, Teilwertansatz
  • § 50 Kapitalertragsteuer
  • § 51 Feststellung der Besteuerungsgrundlagen
Investmentsteuergesetz (InvStG)

§ 44 Anteilige Abzüge aufgrund einer Steuerbefreiung

§ 21 ist entsprechend auf Betriebsvermögensminderungen, Betriebsausgaben, Veräußerungskosten oder Werbungskosten anzuwenden, die mit Erträgen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, die ganz oder teilweise von der Besteuerung freizustellen sind.

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