• Gesetze
  • Studium
    • Definitionen
    • Schemata
  • Suche

Teil 8 - Zusätzliche berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

  • § 28 Zusatzqualifikationen
  • § 29 Gegenstand der Zusatzqualifikationen
  • § 30 Antrag auf Prüfung der Zusatzqualifikation, Zeitpunkt
  • § 31 Anforderungen an die Prüfung der Zusatzqualifikation Systemintegration
  • § 32 Anforderungen an die Prüfung der Zusatzqualifikation Prozessintegration
  • § 33 Anforderungen an die Prüfung der Zusatzqualifikation Additive Fertigungsverfahren
  • § 34 Anforderungen an die Prüfung der Zusatzqualifikation IT-gestützte Anlagenänderung
  • § 35 Durchführung und Bestehen der Prüfung der Zusatzqualifikation
Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen (IndMetAusbV 2007)

§ 28 Zusatzqualifikationen

Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung.

© 2025

Impressum Datenschutz
  • Facebook
  • Blog
  • Twitter
Schreibt uns: info@elchwinkel.de