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Abschnitt III - Ausführung des Haushaltsplans

  • § 19 Bewirtschaftung der Ansätze des Haushaltsplans
  • § 20 Bruttonachweis, Einzelnachweis
  • § 21 (weggefallen)
  • § 22 Verpflichtungsermächtigungen
  • § 23 Gewährleistungen, Kreditzusagen
  • § 24 Andere Maßnahmen von finanzieller Bedeutung
  • § 25 Haushaltswirtschaftliche Sperre
  • § 26 Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen
  • § 27 Sachliche und zeitliche Bindung
  • § 28 Personalwirtschaftliche Grundsätze
  • § 29 Baumaßnahmen, größere Beschaffungen, größere Entwicklungsvorhaben
  • § 30 Öffentliche Ausschreibung
  • § 31 Änderung von Verträgen, Veränderung von Ansprüchen
Haushaltsgrundsätzegesetz
(Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder - HGrG)

§ 25 Haushaltswirtschaftliche Sperre

Wenn die Entwicklung der Einnahmen oder Ausgaben es erfordert, kann es das für die Finanzen zuständige Ministerium von seiner Einwilligung abhängig machen, ob Verpflichtungen eingegangen oder Ausgaben geleistet werden.

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