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Abschnitt 3 - Studienordnung

  • § 18 Aufbau des Studiums
  • § 19 Studienplan oder Modulhandbuch, Ausbildungsrahmenplan
  • § 20 Ausbildungsleitung, Ausbildende
  • § 21 Ausbildungsakte
  • § 22 Leistungstests
  • § 23 Klausuren
  • § 24 Prüfende
  • § 25 Inhalt des Grundstudiums
  • § 26 Inhalt des Hauptstudiums
  • § 27 Inhalt der berufspraktischen Studienzeit
  • § 28 Leistungstests während des Grundstudiums
  • § 29 Leistungstests während des Hauptstudiums
  • § 30 Englischtest während des Hauptstudiums, Zertifikat
  • § 31 Diplomarbeit
  • § 32 Schriftliche Bestätigungen für Leistungstests des Grund- und des Hauptstudiums
  • § 33 Rangpunktzahl des Hauptstudiums und Zeugnis über das Hauptstudium
  • § 34 Leistungstests während der berufspraktischen Studienzeit, schriftliche Bewertungen, Zeugnis über die berufspraktische Studienzeit
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst des Bundes (GntZollDVDV)

§ 30 Englischtest während des Hauptstudiums, Zertifikat

(1) Während des Hauptstudiums haben die Studierenden einen Englischtest nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen abzulegen.

(2) Über den Englischtest erhalten die Studierenden ein Zertifikat, aus dem ihr Leistungsstand hervorgeht. Der Einstellungsbehörde ist eine Ausfertigung zur Aufnahme in die Personalakte zu übersenden.

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