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Unterabschnitt 3 - Laufbahnprüfung

  • § 27 Bestandteile
  • § 28 Schriftliche Prüfungen
  • § 29 Bewertung und Bestehen der schriftlichen Prüfungen
  • § 30 Praktische Prüfungen
  • § 31 Bestehen der praktischen Prüfungen
  • § 32 Diplomarbeit
  • § 33 Bewertung und Bestehen der Diplomarbeit
  • § 34 Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung
  • § 35 Mündliche Abschlussprüfung
  • § 36 Bewertung und Bestehen der mündlichen Abschlussprüfung
  • § 37 Bestehen der Laufbahnprüfung, Gesamtnote
  • § 38 Abschlusszeugnis, akademischer Grad, Bescheid bei Nichtbestehen
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (GBPolVDVDV)

§ 27 Bestandteile

Die Diplomprüfung ist die Laufbahnprüfung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei. Sie besteht aus

1. zwei schriftlichen Prüfungen,

2. zwei praktischen Prüfungen,

3. der Diplomarbeit und

4. der mündlichen Abschlussprüfung.

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