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Abschnitt 3 - Prüfungsgespräch

  • § 8 Zuständigkeit
  • § 9 Prüfungskommission
  • § 10 Inhalt und Durchführung
  • § 11 Bewertung
  • § 12 Bestehen
  • § 13 Fernbleiben und Rücktritt
  • § 14 Täuschung und Ordnungsverstoß
  • § 15 Wiederholung
  • § 16 Abschlusszeugnis und Bescheid über das nicht bestandene Prüfungsgespräch
  • § 17 Prüfungsakten und Einsichtnahme
  • § 18 Zuständigkeit für die Entscheidung über Widersprüche
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (GBPolVDAufstV)

§ 8 Zuständigkeit

Für die Organisation und Durchführung des Prüfungsgespräches ist das Prüfungsamt der Bundespolizeiakademie zuständig.

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