Diese Verordnung regelt die Auswahl, die Ausbildung und das Prüfungsgespräch für den verkürzten Aufstieg von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten des mittleren Polizeivollzugsdienstes in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei nach § 16 der Bundespolizei-Laufbahnverordnung.