Bundesfinanzbehörden sind

1. als oberste Behörde: das Bundesministerium der Finanzen;

2. als Oberbehörden: die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein, das Bundeszentralamt für Steuern und die Generalzolldirektion;

3. als örtliche Behörden: die Hauptzollämter einschließlich ihrer Dienststellen (Zollämter) und die Zollfahndungsämter.