Das erlaubnispflichtige Personal für die Flugsicherung umfasst

1. die Fluglotsen sowie deren Ausbilder an Arbeitsplätzen der Flugsicherungsbetriebsdienste,

2. das sonstige Flugsicherungsbetriebspersonal in den Flugsicherungsbetriebsdiensten in den Verwendungsbereichen

    a) Flugdatenbearbeitung in der Flugverkehrskontrolle,

    b) Fluginformationsdienst,

    c) Flugberatung

sowie dessen Ausbilder an Arbeitsplätzen der Flugsicherungsbetriebsdienste,

3. das flugsicherungstechnische Personal für den Betrieb, die Instandhaltung und die Überwachung (Inbetriebhaltung) der betrieblich genutzten flugsicherungstechnischen Einrichtungen sowie dessen Ausbilder an betrieblich genutzten flugsicherungstechnischen Einrichtungen.