Diese Verordnung regelt die Prüfungen zu den anerkannten Fortbildungsabschlüssen

1. Geprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen und Geprüfte Fachberaterin für Finanzdienstleistungen,

2. Geprüfter Fachwirt für Finanzberatung und Geprüfte Fachwirtin für Finanzberatung.