In das Register werden eingetragen

1. strafgerichtliche Verurteilungen (§§ 4 bis 8),

2. (weggefallen)

3. Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten (§ 10),

4. gerichtliche Entscheidungen und Verfügungen von Strafverfolgungsbehörden wegen Schuldunfähigkeit (§ 11),

5. gerichtliche Feststellungen nach § 17 Abs. 2, § 18,

6. nachträgliche Entscheidungen und Tatsachen, die sich auf eine der in den Nummern 1 bis 4 genannten Eintragungen beziehen (§§ 12 bis 16, § 17 Abs. 1).