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Erster Abschnitt - Zulassungsvoraussetzungen

  • § 1 Rechtsgrundlage des Emittenten
  • § 2 Mindestbetrag der Wertpapiere
  • § 3 Dauer des Bestehens des Emittenten
  • § 4 Rechtsgrundlage der Wertpapiere
  • § 5 Handelbarkeit der Wertpapiere
  • § 6 Stückelung der Wertpapiere
  • § 7 Zulassung von Wertpapieren einer Gattung oder einer Emission
  • § 8 Druckausstattung der Wertpapiere
  • § 9 Streuung der Aktien
  • § 10 Emittenten aus Drittstaaten
  • § 11 Zulassung von Wertpapieren mit Umtausch- oder Bezugsrecht
  • § 12 Zulassung von Zertifikaten, die Aktien vertreten
Börsenzulassungs-Verordnung
(Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt einer Wertpapierbörse - BörsZulV)

§ 1 Rechtsgrundlage des Emittenten

Die Gründung sowie die Satzung oder der Gesellschaftsvertrag des Emittenten müssen dem Recht des Staates entsprechen, in dem der Emittent seinen Sitz hat.

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