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Unterkapitel 3 - Haftung

  • § 675u Haftung des Zahlungsdienstleisters für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge
  • § 675v Haftung des Zahlers bei missbräuchlicher Nutzung eines Zahlungsinstruments
  • § 675w Nachweis der Authentifizierung
  • § 675x Erstattungsanspruch bei einem vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelösten autorisierten Zahlungsvorgang
  • § 675y Haftung der Zahlungsdienstleister bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung eines Zahlungsauftrags; Nachforschungspflicht
  • § 675z Sonstige Ansprüche bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung eines Zahlungsauftrags oder bei einem nicht autorisierten Zahlungsvorgang
  • § 676 Nachweis der Ausführung von Zahlungsvorgängen
  • § 676a Ausgleichsanspruch
  • § 676b Anzeige nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgänge
  • § 676c Haftungsausschluss
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 676a Ausgleichsanspruch

Liegt die Ursache für die Haftung eines Zahlungsdienstleisters gemäß den §§ 675y und 675z im Verantwortungsbereich eines anderen Zahlungsdienstleisters oder einer zwischengeschaltete Stelle, so kann er vom anderen Zahlungsdienstleister oder der zwischengeschalteten Stelle den Ersatz des Schadens verlangen, der ihm aus der Erfüllung der Ansprüche eines Zahlungsdienstnutzers gemäß den §§ 675y und 675z entsteht.

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