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Unterkapitel 3 - Haftung

  • § 675u Haftung des Zahlungsdienstleisters für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge
  • § 675v Haftung des Zahlers bei missbräuchlicher Nutzung eines Zahlungsinstruments
  • § 675w Nachweis der Authentifizierung
  • § 675x Erstattungsanspruch bei einem vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelösten autorisierten Zahlungsvorgang
  • § 675y Haftung der Zahlungsdienstleister bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung eines Zahlungsauftrags; Nachforschungspflicht
  • § 675z Sonstige Ansprüche bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung eines Zahlungsauftrags oder bei einem nicht autorisierten Zahlungsvorgang
  • § 676 Nachweis der Ausführung von Zahlungsvorgängen
  • § 676a Ausgleichsanspruch
  • § 676b Anzeige nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgänge
  • § 676c Haftungsausschluss
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 676 Nachweis der Ausführung von Zahlungsvorgängen

Ist zwischen dem Zahlungsdienstnutzer und seinem Zahlungsdienstleister streitig, ob der Zahlungsvorgang ordnungsgemäß ausgeführt wurde, muss der Zahlungsdienstleister nachweisen, dass der Zahlungsvorgang ordnungsgemäß aufgezeichnet und verbucht sowie nicht durch eine Störung beeinträchtigt wurde.

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