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Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften

  • § 1 Anwendungsbereich
  • § 2 Regelung durch Gesetz
  • § 3 Anspruch auf Besoldung
  • § 3a Besoldungskürzung
  • § 4 Weitergewährung der Besoldung bei Versetzung in den einstweiligen Ruhestand
  • § 5 Besoldung bei mehreren Hauptämtern
  • § 6 Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung
  • § 7 Vorschuss während der Familienpflegezeit und Pflegezeit, Verordnungsermächtigung
  • § 7a Zuschlag bei Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand
  • § 7b Zuschlag bei Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand in besonderen Fällen
  • § 8 Kürzung der Besoldung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung
  • § 9 Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst
  • § 9a Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung
  • § 10 Anrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung
  • § 11 Abtretung von Bezügen, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
  • § 12 Rückforderung von Bezügen
  • § 13 Ausgleichszulage für den Wegfall von Stellenzulagen
  • § 14 Anpassung der Besoldung
  • § 14a Versorgungsrücklage
  • § 15 Dienstlicher Wohnsitz
  • § 16 Amt, Dienstgrad
  • § 17 Aufwandsentschädigungen
  • § 17a Zahlungsweise
  • § 17b Lebenspartnerschaft
Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)

§ 16 Amt, Dienstgrad

Soweit in Vorschriften dieses Gesetzes auf das Amt verwiesen wird, steht dem Amt der Dienstgrad des Soldaten gleich.

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