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Fünfter Abschnitt - Schlußvorschriften

  • § 12 Verhältnis zu anderen Vorschriften
  • § 13 (weggefallen)
Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung
(Verordnung über den kerntechnischen Sicherheitsbeauftragten und über die Meldung von Störfällen und sonstigen Ereignissen - AtSMV)

§ 12 Verhältnis zu anderen Vorschriften

§ 51 Satz 2 der Strahlenschutzverordnung findet im Anwendungsbereich dieser Verordnung keine Anwendung.

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