• Gesetze
  • Studium
    • Definitionen
    • Schemata
  • Suche

Dritter Abschnitt - Zuständigkeit der Finanzbehörden

  • § 16 Sachliche Zuständigkeit
  • § 17 Örtliche Zuständigkeit
  • § 18 Gesonderte Feststellungen
  • § 19 Steuern vom Einkommen und Vermögen natürlicher Personen
  • § 20 Steuern vom Einkommen und Vermögen der Körperschaften, Personenvereinigungen, Vermögensmassen
  • § 20a Steuern vom Einkommen bei Bauleistungen
  • § 21 Umsatzsteuer
  • § 22 Realsteuern
  • § 22a Zuständigkeit auf dem Festlandsockel oder an der ausschließlichen Wirtschaftszone
  • § 23 Einfuhr- und Ausfuhrabgaben und Verbrauchsteuern
  • § 24 Ersatzzuständigkeit
  • § 25 Mehrfache örtliche Zuständigkeit
  • § 26 Zuständigkeitswechsel
  • § 27 Zuständigkeitsvereinbarung
  • § 28 Zuständigkeitsstreit
  • § 29 Gefahr im Verzug
  • § 29a Unterstützung des örtlich zuständigen Finanzamts auf Anweisung der vorgesetzten Finanzbehörde
Abgabenordnung (AO)

§ 29 Gefahr im Verzug

Bei Gefahr im Verzug ist für unaufschiebbare Maßnahmen jede Finanzbehörde örtlich zuständig, in deren Bezirk der Anlass für die Amtshandlung hervortritt. Die sonst örtlich zuständige Behörde ist unverzüglich zu unterrichten.

© 2025

Impressum Datenschutz
  • Facebook
  • Blog
  • Twitter
Schreibt uns: info@elchwinkel.de