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Abschnitt 7 - Schlussvorschriften

  • § 24 Evaluation
  • § 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Arbeitnehmer-Entsendegesetz
(Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen - AEntG)

§ 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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