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Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften

  • § 1 Anwendungsbereich
  • § 2 Pflicht zur Bestellung
  • § 3 Mehrere Abfallbeauftragte
  • § 4 Gemeinsamer Abfallbeauftragter
  • § 5 Nicht betriebsangehöriger Abfallbeauftragter
  • § 6 Abfallbeauftragter für Konzerne
  • § 7 Ausnahme von der Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten
Abfallbeauftragtenverordnung
(Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall - AbfBeauftrV)

§ 1 Anwendungsbereich

Diese Verordnung regelt den Kreis der zur Bestellung von Abfallbeauftragten Verpflichteten und die Anforderungen an Abfallbeauftragte.

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