Siechtum
Siechtum ist der Zustand, in dem der Verletzte unter chronischen, zur physischen oder psychischen Entkräftung führenden Krankheitsprozessen zu leiden hat und Symptome allgemeiner Hinfälligkeit zeigt.
1Fischer, StGB, 61. Auflage München 2014, § 226 StGB, Rn.11.Quellen:
[1] Fischer, StGB, 61. Auflage München 2014, § 226 StGB, Rn.11.