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Unberechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag

Eine nicht berechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag ist dann gegeben, wenn die Übernahme der Geschäftsführung nicht dem Interesse, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen entspricht, dieser Wille beachtlich ist und die Geschäftsführung auch nicht nachträglich genehmigt wird.1Staudinger/Andreas Bergmann (2015) Vorbemerkungen zu §§ 677 ff, Rn. 96.

Quellen:

[1] Staudinger/Andreas Bergmann (2015) Vorbemerkungen zu §§ 677 ff, Rn. 96.

Weitere Definitionen

  • Übermittlungsfehler
  • Übersicherung
  • Unberechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag
  • Unberechtigter Besitz
  • Unselbstständige Garantie

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