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Relevante Rechtsnormen

  • § 22 StGB - Begriffsbestimmung

Gefährdungsformel

Nach der Gefährdungsformel reicht es für das unmittelbare Ansetzen aus, dass der Täter Handlungen vornimmt, die nach seinem Tatplan im ungestörten Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollen oder die im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen, mithin – aus Sicht des Täters – das geschützte Rechtsgut in eine konkrete Gefahr bringen.1 BayOLG v. 26. 10. 1989 NJW 1990, 781; BGH NJW 1985, 1035; BGH MDR 1990, 842.

Quellen:

[1]  BayOLG v. 26. 10. 1989 NJW 1990, 781; BGH NJW 1985, 1035; BGH MDR 1990, 842.

Weitere Definitionen

  • Gefahr
  • Gefahr für Leib oder Leben i.S.d. § 249 StGB
  • Gefährdungsformel
  • Gefährliches Werkzeug i.S.d. § 224 StGB
  • Gegen den Willen des Berechtigten 

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