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Konkludente Willenserklärung

Als konkludente Willenserklärung bezeichnet man ein Verhalten, das zwar nicht unmittelbar einen bestimmten Rechtsfolgewillen zum Ausdruck bringt, aber mittelbar den Schluss auf einen solchen ermöglicht.1Staudinger/Singer (2017) Vorbem zu §§ 116–144, Rn. 53.

Quellen:

[1] Staudinger/Singer (2017) Vorbem zu §§ 116–144, Rn. 53.

Weitere Definitionen

  • Kollusion
  • Konfusion
  • Konkludente Willenserklärung
  • Konnexität
  • Konsens

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