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Untertitel 1 - Zustellungen von Amts wegen

  • § 166 Zustellung
  • § 167 Rückwirkung der Zustellung
  • § 168 Aufgaben der Geschäftsstelle
  • § 169 Bescheinigung des Zeitpunktes der Zustellung; Beglaubigung
  • § 170 Zustellung an Vertreter
  • § 171 Zustellung an Bevollmächtigte
  • § 172 Zustellung an Prozessbevollmächtigte
  • § 173 Zustellung durch Aushändigung an der Amtsstelle
  • § 174 Zustellung gegen Empfangsbekenntnis oder automatisierte Eingangsbestätigung
  • § 175 Zustellung durch Einschreiben mit Rückschein
  • § 176 Zustellungsauftrag
  • § 177 Ort der Zustellung
  • § 178 Ersatzzustellung in der Wohnung, in Geschäftsräumen und Einrichtungen
  • § 179 Zustellung bei verweigerter Annahme
  • § 180 Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten
  • § 181 Ersatzzustellung durch Niederlegung
  • § 182 Zustellungsurkunde
  • § 183 Zustellung im Ausland
  • § 184 Zustellungsbevollmächtigter; Zustellung durch Aufgabe zur Post
  • § 185 Öffentliche Zustellung
  • § 186 Bewilligung und Ausführung der öffentlichen Zustellung
  • § 187 Veröffentlichung der Benachrichtigung
  • § 188 Zeitpunkt der öffentlichen Zustellung
  • § 189 Heilung von Zustellungsmängeln
  • § 190 Einheitliche Zustellungsformulare
Zivilprozessordnung (ZPO)

§ 177 Ort der Zustellung

Das Schriftstück kann der Person, der zugestellt werden soll, an jedem Ort übergeben werden, an dem sie angetroffen wird.

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