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Unterabschnitt 1 - Anforderungen an die Einfuhr

  • § 22 Genehmigungsfreie Einfuhr
  • § 23 Sonderbestimmungen für den Handel mit bestimmten Drittländern
  • § 23a Sonderbestimmungen für die Einfuhr von in Drittländern zurückgewiesenen Sendungen
  • § 24 Genehmigungspflichtige Einfuhr
  • § 24a Einfuhrverbot für bestimmte Waren
  • § 25 Besondere Einfuhrverbote
  • § 26 Einfuhr über bestimmte Überwachungsstellen
  • § 27 Einfuhruntersuchung
  • § 28
Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung
(Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren - BmTierSSchV)

§ 24 Genehmigungspflichtige Einfuhr

Die Einfuhr von Tieren und Waren nach Anlage 4 bedarf der Genehmigung.

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