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Fünfter Abschnitt - Vorbereitung der Hauptverhandlung

  • § 212 Erörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrensbeteiligten
  • § 213 Bestimmung eines Termins zur Hauptverhandlung
  • § 214 Ladungen durch den Vorsitzenden; Herbeischaffung der Beweismittel
  • § 215 Zustellung des Eröffnungsbeschlusses
  • § 216 Ladung des Angeklagten
  • § 217 Ladungsfrist
  • § 218 Ladung des Verteidigers
  • § 219 Beweisanträge des Angeklagten
  • § 220 Unmittelbare Ladung durch den Angeklagten
  • § 221 Herbeischaffung von Beweismitteln von Amts wegen
  • § 222 Namhaftmachung von Zeugen und Sachverständigen
  • § 222a Mitteilung der Besetzung des Gerichts
  • § 222b Besetzungseinwand
  • § 223 Vernehmungen durch beauftragte oder ersuchte Richter
  • § 224 Benachrichtigung der Beteiligten über den Termin
  • § 225 Einnahme des richterlichen Augenscheins durch beauftragte oder ersuchte Richter
  • § 225a Zuständigkeitsänderung vor der Hauptverhandlung
Strafprozeßordnung (StPO)

§ 212 Erörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrensbeteiligten

Nach Eröffnung des Hauptverfahrens gilt § 202a entsprechend.

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