• Gesetze
  • Studium
    • Definitionen
    • Schemata
  • Suche

Siebenter Abschnitt - Strafvorschriften, Bußgeldvorschriften

  • § 54 Verbotene Geschäfte, Handeln ohne Erlaubnis
  • § 54a Strafvorschriften
  • § 55 Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung
  • § 55a Unbefugte Verwertung von Angaben über Millionenkredite
  • § 55b Unbefugte Offenbarung von Angaben über Millionenkredite
  • § 56 Bußgeldvorschriften
  • § 59 Geldbußen gegen Unternehmen
  • § 60 Zuständige Verwaltungsbehörde
  • § 60a Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen
  • § 60b Bekanntmachung von Maßnahmen
  • § 60c Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 909/2014, die Verordnung (EU) 2015/2365 oder die Verordnung (EU) 2016/1011
  • § 60d Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen gegen Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Betreiber von Datenbereitstellungsdiensten
Kreditwesengesetz
(Gesetz über das Kreditwesen - KWG)

§ 59 Geldbußen gegen Unternehmen

§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten gilt auch für Unternehmen im Sinne des § 53b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 7 Satz 1, die über eine Zweigniederlassung oder im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs im Inland tätig sind.

© 2025

Impressum Datenschutz
  • Facebook
  • Blog
  • Twitter
Schreibt uns: info@elchwinkel.de