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Abschnitt 5 - Verfahren in Adoptionssachen

  • § 186 Adoptionssachen
  • § 187 Örtliche Zuständigkeit
  • § 188 Beteiligte
  • § 189 Fachliche Äußerung einer Adoptionsvermittlungsstelle
  • § 190 Bescheinigung über den Eintritt der Vormundschaft
  • § 191 Verfahrensbeistand
  • § 192 Anhörung der Beteiligten
  • § 193 Anhörung weiterer Personen
  • § 194 Anhörung des Jugendamts
  • § 195 Anhörung des Landesjugendamts
  • § 196 Unzulässigkeit der Verbindung
  • § 197 Beschluss über die Annahme als Kind
  • § 198 Beschluss in weiteren Verfahren
  • § 199 Anwendung des Adoptionswirkungsgesetzes
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)

§ 186 Adoptionssachen

Adoptionssachen sind Verfahren, die

1. die Annahme als Kind,

2. die Ersetzung der Einwilligung zur Annahme als Kind,

3. die Aufhebung des Annahmeverhältnisses oder

4. die Befreiung vom Eheverbot des § 1308 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs

betreffen.

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