Anerkannte Zertifizierungsstellen im Sinne dieser Verordnung sind:

1. Zertifizierungsstellen, solange und soweit sie nach § 43 Absatz 1 oder § 60 Absatz 1 anerkannt sind,

2. Zertifizierungsstellen nach § 56 und

3. Zertifizierungsstellen nach § 57.