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Unterabschnitt 2 - Vergleichswebsites

  • § 16 Zertifizierung als Vergleichswebsite nach dem Zahlungskontengesetz, Berechtigung zur Führung dieser Bezeichnung sowie zur Verwendung des Zertifizierungssymbols
  • § 17 Anforderungen an Vergleichskriterien
  • § 18 Weitere Anforderungen an Vergleichswebsites
  • § 19 Verordnungsermächtigung; Verwaltungsvorschriften
Zahlungskontengesetz
(Gesetz über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen - ZKG)

§ 18 Weitere Anforderungen an Vergleichswebsites

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