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Abschnitt 3 - Gemeinsame Vorschriften, Inkrafttreten

  • § 13 Nutzung weiterer Quellen
  • § 14 Datenübermittlungen
  • § 15 Weitere Verwendung von Angaben aus dem Steuerungsregister
  • § 16 Löschung
  • § 17 Inkrafttreten
Zensusvorbereitungsgesetz 2021
(Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2021 - ZensVorbG 2021)

§ 17 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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