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Dritter Abschnitt - Benutzung von Grundstücken
§ 33 Benutzung der Grundstücke dinglicher Verbandsmitglieder
§ 34 Deichvorland
§ 35 Grundstücke mit öffentlichen Zwecken
§ 36 Ausgleich für Nachteile
§ 37 Ausgleichsverfahren
§ 38 Anspruch auf Grundstückserwerb
§ 39 Rechtsverhältnisse bei abgeleiteten Grundstücksnutzungen
Wasserverbandsgesetz
(Gesetz über Wasser- und Bodenverbände - WVG)
§ 37 Ausgleichsverfahren
Kommt eine Einigung über den Ausgleich nicht zustande, entscheidet der Vorstand darüber durch schriftlichen Bescheid.