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Abschnitt 4 - Schlussvorschriften

  • § 12 Übergangsregelung
  • § 13 Inkrafttreten
WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung
(Verordnung über den Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsmitarbeiter, in der Finanzportfolioverwaltung, als Vertriebsbeauftragte oder als Compliance- Beauftragte und über die Anzeigepflichten nach § 87 des Wertpapierhandelsgesetzes - WpHGMaAnzV)

§ 12 Übergangsregelung

Diese Verordnung tritt am 1. November 2012 in Kraft.

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