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4. Abschnitt - Strafbestimmungen

  • § 34 Depotunterschlagung
  • § 35 Unwahre Angaben über das Eigentum
  • § 36 Strafantrag
  • § 37 Strafbarkeit im Falle der Zahlungseinstellung oder des Insolvenzverfahrens
Depotgesetz
(Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren - DepotG)

§ 36 Strafantrag

Ist in den Fällen der §§ 34 und 35 durch die Tat ein Angehöriger (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuchs) verletzt, so wird sie nur auf Antrag verfolgt.

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