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Kapitel 2 - Wahl durch die Arbeitnehmer mehrerer Betriebe oder mehrerer Unternehmen

  • § 23 Allgemeine Vorschriften
  • § 24 Mitteilung des Unternehmens
  • § 25 Wahlvorstände
  • § 26 Zusammensetzung des Unternehmenswahlvorstands oder des Hauptwahlvorstands
  • § 27 Zusammensetzung und Aufgaben des Betriebswahlvorstands, Fristen
  • § 28 Wahlausschreiben
  • § 29 Wahlvorschläge
  • § 30 Schriftliche Stimmabgabe
  • § 31 Stimmauszählung, Niederschrift, Bekanntmachung
Wahlordnung zum Drittelbeteiligungsgesetz
(Verordnung zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem Drittelbeteiligungsgesetz - WODrittelbG)

§ 24 Mitteilung des Unternehmens

Die in § 1 bezeichnete Mitteilung erfolgt gegenüber den Betriebsräten.

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