• Gesetze
  • Studium
    • Definitionen
    • Schemata
  • Suche

Fünfter Teil - Schlußbestimmungen

  • § 33 Anlagen des Bundes und der verbündeten Streitkräfte
  • § 34
  • § 35 Stadtstaaten-Klausel
  • § 36 Einschränkung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung
  • § 37 Inkrafttreten
Wassersicherstellungsgesetz
(Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft für Zwecke der Verteidigung - WasSiG)

§ 37 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

© 2025

Impressum Datenschutz
  • Facebook
  • Blog
  • Twitter
Schreibt uns: info@elchwinkel.de