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Abschnitt 1 - Inhalt der Datei
§ 1 Inhalt der Datensätze
§ 2 Visa-Warndateinummer
§ 3 Berichtigung eines Datensatzes
VWDG-Durchführungsverordnung
(Verordnung zur Durchführung des Visa-Warndateigesetzes - VWDG-DV)
§ 1 Inhalt der Datensätze
Die Daten, die nach
§ 3 des Visa-Warndateigesetzes
gespeichert werden dürfen, ergeben sich aus Spalte A der Anlage zu dieser Verordnung.