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Abschnitt 1 - Zuständigkeit, Einrichtung des Vereinsregisters
§ 1 Zuständigkeit
§ 2 Aufbau des Vereinsregisters
§ 3 Gestaltung und Benutzung des Registerblatts
§ 4 Schließung des Registerblatts
§ 5 Neufassung des Registerblatts
§ 6 Sitzverlegung und Umwandlung von Vereinen
§ 7 Registerakten, Handblatt
§ 8 Führung des Namensverzeichnisses
Vereinsregisterverordnung (VRV)
§ 8 Führung des Namensverzeichnisses
Das Namensverzeichnis kann elektronisch geführt werden.
Im Übrigen richtet sich die Führung des Namensverzeichnisses nach den Vorschriften über die Aktenführung.