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Unterabschnitt 3 - Einnahmen aus den Rechten

  • § 23 Einziehung, Verwaltung und Verteilung der Einnahmen aus den Rechten
  • § 24 Getrennte Konten
  • § 25 Anlage der Einnahmen aus den Rechten
  • § 26 Verwendung der Einnahmen aus den Rechten
  • § 27 Verteilungsplan
  • § 27a Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen des Urhebers
  • § 28 Verteilungsfrist
  • § 29 Feststellung der Berechtigten
  • § 30 Nicht verteilbare Einnahmen aus den Rechten
  • § 31 Abzüge von den Einnahmen aus den Rechten
  • § 32 Kulturelle Förderung; Vorsorge- und Unterstützungseinrichtungen
Verwertungsgesellschaftengesetz
(Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften - VGG)

§ 24 Getrennte Konten

Die Verwertungsgesellschaft weist in der Buchführung getrennt aus:

1. die Einnahmen aus den Rechten,

2. ihr eigenes Vermögen, die Erträge aus dem eigenen Vermögen sowie die Einnahmen zur Deckung der Verwaltungskosten und aus sonstiger Tätigkeit.

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