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Abschnitt 6 - Schlußvorschriften
§ 20 Inkrafttreten
Unternehmensrückgabeverordnung
(Verordnung zum Vermögensgesetz über die Rückgabe von Unternehmen - URüV)
§ 20 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.