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Unterabschnitt 1 - Wegerechte

  • § 68 Grundsatz der Benutzung öffentlicher Wege
  • § 69 Übertragung des Wegerechts
  • § 70 Mitnutzung und Wegerecht
  • § 71 Rücksichtnahme auf Wegeunterhaltung und Widmungszweck
  • § 72 Gebotene Änderung
  • § 73 Schonung der Baumpflanzungen
  • § 74 Besondere Anlagen
  • § 75 Spätere besondere Anlagen
  • § 76 Beeinträchtigung von Grundstücken und Gebäuden
  • § 77 Ersatzansprüche
Telekommunikationsgesetz (TKG)

§ 77 Ersatzansprüche

Die Verjährung der auf den §§ 70 bis 76 beruhenden Ansprüche richtet sich nach den Regelungen über die regelmäßige Verjährung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

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