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Abschnitt 5 - Gemeinsame Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen von Lebensmitteln, den Einzelhandel und das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 853/2004

  • § 16 Warnhinweis bei Hackfleisch und Fleischzubereitungen
  • § 16a Inverkehrbringen bestimmter aufgetauter Lebensmittel tierischen Ursprungs
  • § 17 Abgabe von Rohmilch oder Rohrahm an Verbraucher
  • § 18 Anforderungen an das Gewinnen, Behandeln und Inverkehrbringen von Vorzugsmilch
  • § 19 Herstellung von Käse mit einer Reifezeit von mindestens 60 Tagen
  • § 19a Ausnahmen für die Herstellung von Hart- und Schnittkäse in Betrieben der Alm- oder Alpwirtschaft
  • § 20 (weggefallen)
  • § 20a Besondere Anforderungen bei Abgabe roheihaltiger Lebensmittel
  • § 21 Betriebseigene Kontrollen und Nachweise
  • § 22 Verbote und Beschränkungen
Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung
(Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs - Tier-LMHV)

§ 20 (weggefallen)

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