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C. - Durchführungs-,Bußgeld- und Schlussvorschriften
§ 68 Zuständigkeiten
§ 69 (weggefallen)
§ 69a Ordnungswidrigkeiten
§ 69b (weggefallen)
§ 70 Ausnahmen
§ 71 Auflagen bei Ausnahmegenehmigungen
§ 72 Übergangsbestimmungen
§ 73 Technische Festlegungen
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 71 Auflagen bei Ausnahmegenehmigungen
Die Genehmigung von Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung kann mit Auflagen verbunden werden; der Betroffene hat den Auflagen nachzukommen.