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Zweiter Titel - Planung des Vollzuges

  • § 5 Aufnahmeverfahren
  • § 6 Behandlungsuntersuchung.
  • § 7 Vollzugsplan
  • § 8 Verlegung. Überstellung
  • § 9 Verlegung in eine sozialtherapeutische Anstalt
  • § 10 Offener und geschlossener Vollzug
  • § 11 Lockerungen des Vollzuges
  • § 12 Ausführung aus besonderen Gründen
  • § 13 Urlaub aus der Haft
  • § 14 Weisungen, Aufhebung von Lockerungen und Urlaub
  • § 15 Entlassungsvorbereitung
  • § 16 Entlassungszeitpunkt
Strafvollzugsgesetz
(Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung - StVollzG)

§ 12 Ausführung aus besonderen Gründen

Ein Gefangener darf auch ohne seine Zustimmung ausgeführt werden, wenn dies aus besonderen Gründen notwendig ist.

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